Für Streitigkeiten aus dem einzelnen Arbeitsverhältnis
zwischen Dienstgeber und Mitarbeiter gibt es kirchliche Schlichtungen; dabei bleiben die staatlichen Gerichte für den Rechtsschutz zuständig.
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
aus dem Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts sind im Erzbistum Köln verschiedene Instanzen eingerichtet worden.
Welche arbeitsrechtliche Instanz zuständig ist,
hängt davon ab, um welchen rechtlichen Bereich es sich handelt:
Im Bereich der Mitbestimmung kommt es überdies an auf die Unterscheidung von